Abschließbarer Behandlungswagen: Betäubungsmittel & Wertsachen sicher verwahren
Nicht alles, was am Behandlungsplatz liegt, darf frei zugänglich sein. Für Betäubungsmittel und Wertgegenstände braucht es eine verschließbare Aufbewahrung – ein Behandlungswagen mit abschließbarer Schublade löst das direkt am Einsatzort.
Wann ein abschließbarer Wagen sinnvoll ist
Betäubungsmittel unterliegen besonderen Aufbewahrungspflichten und müssen gegen unbefugten Zugriff gesichert sein. Auch teure Instrumente oder Kleingeräte sind in einer abschließbaren Schublade besser aufgehoben – gerade in Praxen mit Publikumsverkehr.
Schloss-Optionen
Je nach Modell reicht das von einem Einzelschloss an einer Schublade bis zur Zentralverriegelung aller Auszüge. Passende Ausführungen und Nachrüstoptionen zeigt das Zubehör-Sortiment; die genaue Konfiguration stellen Sie im Medical Cart konfigurieren-Tool zusammen.
Häufige Fragen
Müssen Betäubungsmittel abschließbar gelagert werden?
Ja – Betäubungsmittel müssen gegen unbefugte Entnahme gesichert aufbewahrt werden. Eine abschließbare Schublade am Behandlungswagen ist eine praxisnahe Lösung.
Gibt es abschließbare Behandlungswagen?
Ja, viele Serien bieten abschließbare Schubladen – als Einzelschloss oder Zentralverriegelung.
Zentralverriegelung oder Einzelschloss?
Zentralverriegelung sichert alle Auszüge mit einem Schluss; ein Einzelschloss genügt, wenn nur ein Fach gesichert werden muss.